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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07   

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https://dejure.org/2010,121238
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07 (https://dejure.org/2010,121238)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.04.2010 - L 8 SO 192/07 (https://dejure.org/2010,121238)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. April 2010 - L 8 SO 192/07 (https://dejure.org/2010,121238)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07
    Wie sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1997 1 BvL 3/89 ergebe, sei die Ungleichbehandlung mit Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil es hinreichende sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung der betroffenen Personengruppen gäbe.

    Es verstößt wie das BVerfG in seinem bereits im angegriffenen Urteil des SG zitierten Beschluss vom 16. Dezember 1997 1 BvL 3/89 , BVerfGE 97, 103, mit ausführlicher Begründung überzeugend dargelegt hat auch nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Abs. 1), dass bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 die auf Kindererziehung beruhenden Leistungen auf die Sozialhilfe angerechnet werden, während dies bei Müttern der Geburtsjahrgänge vor 1921 nicht der Fall ist.

  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 68.03

    Arbeitslosenhilfe, Anrechnung als Einkommen; Bedarfszeitraum, Einkommenszufluss

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07
    Der Beklagte verwies darauf, dass die Anrechnung für Juli 2009 dem Urteil des BVerwG vom 22. April 2004 - 5 C 68.03 - entspreche.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07
    Die Kläger können sich nicht erfolgreich darauf berufen, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 1 BvL 1/09 u.a. die den Regelsatzvorschriften des SGB XII und der RSV vergleichbaren Regelleistungsvorschriften des § 20 Abs. 2 erster Halbsatz und Abs. 3 Satz 1 SGB II für unvereinbar mit Artikel 1 Abs. 1 iVm Artikel 20 Abs. 1 GG erklärt hat.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07
    Diese Regelung die der Beklagte der Leistungsberechnung zutreffend zu Grunde gelegt hat ist nicht zu beanstanden, weil sie in zulässiger Weise typisierend berücksichtigt, dass zusammen lebende Ehegatten als Einsatzgemeinschaft im Sinne von § 19 Abse 1, 2 SGB XII durch (typisches) Wirtschaften "aus einem Topf" Kostenersparnisse erzielen (BSG, Urteile vom 23. November 2006 B 11 BAS 1/06 R , SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 und vom 19. Mai 2009 B 8 SO 8/08 R , NDV-RD 2009, 119; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. August 2006 L 8 AS 467/05 , Juris).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07
    Diese Regelung die der Beklagte der Leistungsberechnung zutreffend zu Grunde gelegt hat ist nicht zu beanstanden, weil sie in zulässiger Weise typisierend berücksichtigt, dass zusammen lebende Ehegatten als Einsatzgemeinschaft im Sinne von § 19 Abse 1, 2 SGB XII durch (typisches) Wirtschaften "aus einem Topf" Kostenersparnisse erzielen (BSG, Urteile vom 23. November 2006 B 11 BAS 1/06 R , SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 und vom 19. Mai 2009 B 8 SO 8/08 R , NDV-RD 2009, 119; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. August 2006 L 8 AS 467/05 , Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 467/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07
    Diese Regelung die der Beklagte der Leistungsberechnung zutreffend zu Grunde gelegt hat ist nicht zu beanstanden, weil sie in zulässiger Weise typisierend berücksichtigt, dass zusammen lebende Ehegatten als Einsatzgemeinschaft im Sinne von § 19 Abse 1, 2 SGB XII durch (typisches) Wirtschaften "aus einem Topf" Kostenersparnisse erzielen (BSG, Urteile vom 23. November 2006 B 11 BAS 1/06 R , SozR 4-4200 § 20 Nr. 3 und vom 19. Mai 2009 B 8 SO 8/08 R , NDV-RD 2009, 119; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. August 2006 L 8 AS 467/05 , Juris).
  • BSG, 13.11.2008 - B 8 SO 43/08 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2010 - L 8 SO 192/07
    Eine nach erfolglosem Verwaltungsverfahren (Widerspruchsbescheid vom 20. Februar 2006) auf Gewährung eines Regelsatzes in Höhe von 345, 00 EUR für jeden von ihnen gerichtete Klage der Kläger blieb nachdem der Beklagte für jeden der Kläger den Mischregelsatz in Höhe von 311, 00 EUR im Klageverfahren bewilligt hatte erfolglos (Urteil des SG Hannover vom 10. November 2006 S 52 SO 747/05 , Beschluss des erkennenden Senats vom 17. Januar 2008 L 8 SO 253/06 , Beschluss des BSG vom 13. November 2008 B 8 SO 43/08 B ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2016 - L 8 SO 236/15
    Die namens und im Auftrag des Beklagten handelnde Samtgemeinde C. (nachfolgend: Samtgemeinde) bewilligte den Klägern mit Änderungsbescheid vom 1. Juli 2010 im Anschluss an das vor dem Senat geführte Verfahren (- L 8 SO 192/07 ) für die Zeit vom 1. Juli 2005 bis 31. Mai 2008 weitere Leistungen in Höhe von monatlich 32, 00 EUR zur Deckung der Unterkunftskosten.

    Dies gelte auch im Hinblick darauf, dass es sich bei den Klägern um Ehegatten handele (LSG Niedersachsen-Bremen, 29. April 2010, L 8 SO 192/07).

    Zwar hat der Senat mit Urteil vom 29. April 2010 (- L 8 SO 192/07 -) bereits über diesen Teil des streitgegenständlichen Zeitraumes entschieden, da der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 25. Juli 2011 jedoch eine erneute Prüfung in der Sache vorgenommen hat, ist die Klage vor diesem Hintergrund als zulässig zu werten.

    Hinsichtlich des Zeitraumes vom 1. Juli 2005 bis 31. Mai 2008 wird insoweit auf die Ausführungen des Senates in seinem Urteil vom 29. April 2010 (- L 8 SO 192/07 -) Bezug genommen.

    Der Senat hat im Falle der Kläger bereits entschieden (Urteil vom 29. April 2010 - L 8 SO 192/07 -), dass diese sich nicht erfolgreich darauf berufen können, dass das BVerfG mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 1 BvL 1/09 u.a. die den Regelsatzvorschriften des SGB XII und der RSV vergleichbaren Regelleistungsvorschriften des § 20 Abs. 2 erster Halbsatz und Abs. 3 Satz 1 SGB II für unvereinbar mit Artikel 1 Abs. 1 i.V. mit Artikel 20 Abs. 1 GG erklärt hat.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 29. April 2010 (- L 8 SO 192/07 -) ausgeführt, dass eine spezielle Vorschrift, nach der die von der Klägerin bezogene Rente nicht als Einkommen anzurechnen ist, nicht existiert.

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